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Maximilian Röder Photography | maxroeder.com | Business- & Hochzeitsfotograf

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Maximilian Röder Photography
Zirkusgasse 47/1/24
1020 Wien, Österreich
E-Mail: office@maxroeder.com
Telefon: +43 660 7218 761
UID-Nummer: ATU72929637
GISA-Zahl: 27930946

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

I. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSPARTNER

1.1 Anwendbarkeit der AGB

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Maximilian Röder Photography (nachfolgend "Fotograf") und seinen Auftraggebern. Eine Unterscheidung erfolgt zwischen:

  • Verbraucherverträge (B2C): Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 1 KSchG (natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann)

  • Unternehmerverträge (B2B): Verträge mit Unternehmern und juristischen Personen

1.2 Vertragsschluss und Auftragsbestätigung

1.2.1 Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit an.

1.2.2 Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

1.2.3 Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung und deren Bestätigung durch den Fotografen zustande. Eine schriftliche Auftragsbestätigung wird empfohlen.

1.2.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche Regelung. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

II. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

2.1 Premium-Fotografieservices

Der Fotograf bietet folgende Leistungen im Premium-Segment an:

  • Hochzeitsfotografie: Luxus-Hochzeitsreportagen mit kompletter Tagesbegleitung

  • Business-/Unternehmensfotografie: Executive Portraits, Corporate Events, Unternehmensdokumentation

  • Event-Fotografie: Gala-Veranstaltungen, Charity-Events, gesellschaftliche Anlässe

  • Food-Fotografie: Haute Cuisine, Michelin-Restaurants, kulinarische Produktfotografie

2.2 Arbeitsbereich und Qualitätsstandards

2.2.1 Der Fotograf ist primär im DACH-Raum (Österreich, Deutschland, Schweiz) tätig. Aufträge außerhalb dieses Gebiets sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

2.2.2 Alle Aufnahmen erfolgen nach den höchsten professionellen Standards mit modernster Ausrüstung und werden von dem Fotografen persönlich durchgeführt.

2.2.3 Der Auftraggeber erhält ausschließlich die vom Fotografen als qualitativ hochwertig ausgewählten und bearbeiteten Bilder. Der künstlerische Gestaltungsspielraum liegt vollständig beim Fotografen.

III. VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Honorarstruktur

3.1.1 B2C-Preise (Verbraucher):
Alle auf der Website und in Angeboten angegebenen Preise für 
Verbraucher sind Bruttopreise inklusive 20% Umsatzsteuer.

3.1.2 B2B-Preise (Unternehmer):
Bei Verträgen mit Unternehmern werden Preise als Nettopreise 
kalkuliert. Die Umsatzsteuer (20%) wird separat auf der Rechnung 
ausgewiesen.

3.1.3 Preisänderung bei Wechsel von B2C zu B2B:
Sollte sich die Rechnungsart nachträglich von B2C zu B2B ändern 
(z.B. von Privatperson auf Unternehmensadresse), wird der Preis 
nach B2B-Konditionen (Netto + 20% UST) neu berechnet.

3.1.4 Das Honorar umfasst die fotografische Leistung sowie die 
Grundbearbeitung (Farb- und Lichtkorrektur) der ausgewählten Bilder. 
Zusätzliche Leistungen wie aufwändige Retusche werden gesondert berechnet.

3.2 Zahlungsmodalitäten

3.2.1 Anzahlung: 50% des Gesamthonorars sind bei Auftragsbestätigung als Anzahlung fällig.

3.2.2 Restzahlung: Die restlichen 50% sind vor Übergabe der bearbeiteten Bilder zu entrichten.

3.2.3 Zahlungsarten: Banküberweisung (bevorzugt), Kreditkarte, PayPal

3.2.4 Zahlungsfrist: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum

3.3 Verzug und Mahnwesen

3.3.1 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2% p.a. über dem Basiszinssatz berechnet.

3.3.2 Bei Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 4% p.a. über dem Basiszinssatz.

3.3.3 Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

IV. STORNOBEDINGUNGEN UND FORCE MAJEURE

4.1 Stornoregelung

4.1.1 Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: Kostenfreie Stornierung möglich

4.1.2 29-14 Tage vor dem vereinbarten Termin: 50% Stornogebühr

4.1.3 Weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: 100% Stornogebühr

4.1.4 Same-Day-Stornierung: Vollständige Rechnungsstellung des vereinbarten Honorars

4.2 Höhere Gewalt (Force Majeure)

4.2.1 Wird die Durchführung des Auftrags durch höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Krieg, etc.) verhindert, kann der Vertrag ohne Schadensersatzpflicht beider Seiten aufgelöst oder auf einen Ersatztermin verschoben werden.

4.2.2 Bei bereits geleisteter Anzahlung erfolgt nach Abzug nachweislich entstandener Kosten eine anteilige Rückerstattung.

4.3 Terminverschiebungen

Terminverschiebungen sind bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich, sofern ein Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten vereinbart wird.

V. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

5.1 Grundsätze des Urheberrechts

5.1.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte gemäß §§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG stehen ausschließlich dem Fotografen zu.

5.1.2 Der Fotograf ist berechtigt, seine Lichtbilder in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise mit seiner Urheberbezeichnung zu versehen.

5.1.3 Die Integrität der Urheberbezeichnung ist vom Auftraggeber zu wahren. Bei digitalen Bildern ist die Urheberbezeichnung in den Metadaten zu belassen.

5.2 Nutzungsrechte für Verbraucher (B2C)

5.2.1 Verbraucher erwerben einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch.

5.2.2 Erlaubt sind: private Fotoalben, persönliche Social-Media-Profile, private Geschenke an Familienmitglieder und Freunde.

5.2.3 Nicht erlaubt sind ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung: jegliche gewerbliche oder werbliche Nutzung, Verkauf oder Lizenzierung der Bilder, Nutzung für kommerzielle Websites, professionelle Social-Media-Präsenzen von Unternehmen.

5.3 Nutzungsrechte für Unternehmer (B2B)

5.3.1 Die eingeräumten Nutzungsrechte richten sich nach der konkreten schriftlichen Vereinbarung und sind ausdrücklich im Vertrag zu definieren.

5.3.2 Ohne anders lautende Vereinbarung erwirbt der Auftraggeber nur einfache Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck.

5.3.3 Erweiterte oder ausschließliche Nutzungsrechte sind gegen gesonderte Vergütung erhältlich.

5.4 Bearbeitungsverbot

5.4.1 Die Bearbeitung, Veränderung oder sonstige Umgestaltung der Lichtbilder ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Fotografen nicht gestattet.

5.4.2 Dies gilt insbesondere für digitale Nachbearbeitung, Beschnitt, Farbveränderungen oder das Hinzufügen von Texten oder Logos.

VI. LIEFERUNG UND NACHBEARBEITUNG

6.1 Lieferzeiten und -modalitäten

6.1.1 Erste Bildauswahl: Besprechung innerhalb von 5 Werktagen nach dem Shooting

6.1.2 Bearbeitete Bilder: Lieferung binnen 45 Werktagen nach dem Shooting

6.1.3 Die Bilder werden digital in hoher Auflösung über eine sichere Download-Plattform bereitgestellt.

6.2 Bildauswahl und künstlerische Freiheit

6.2.1 Der Fotograf wählt nach seinem künstlerischen Ermessen die zu liefernden Bilder aus. Technisch oder gestalterisch fehlerhafte sowie unvorteilhafte Aufnahmen werden aussortiert.

6.2.2 Rohdaten (RAW-Dateien) werden grundsätzlich nicht herausgegeben. Eine Herausgabe ist nur gegen gesonderte Vergütung und nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung möglich.

6.3 Nachbearbeitungsumfang

6.3.1 Im Grundhonorar enthalten sind: Farb- und Lichtkorrektur, grundlegende Optimierungen.

6.3.2 Aufwändige Retusche-Arbeiten (Hautretusche, Objektentfernung, etc.) erfolgen nur nach vorheriger Absprache und gegen gesonderte Vergütung.

VII. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

7.1 Gewährleistung nach Kundentyp

7.1.1 Verbraucher: 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung ab Übergabe der Bilder

7.1.2 Unternehmer: 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung ab Übergabe der Bilder

7.2 Haftungsbeschränkung

7.2.1 Der Fotograf haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

7.2.2 Die Haftung ist beschränkt auf das vereinbarte Honorar, soweit gesetzlich zulässig.

7.2.3 Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und immaterielle Schäden, soweit gesetzlich zulässig.

7.3 Risikoverteilung

7.3.1 Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Sphäre des Fotografen liegen (Wetterlage, Ausfall von Personen, behördliche Maßnahmen, etc.).

7.3.2 Der Fotograf ist bei force majeure-Ereignissen von seiner Leistungspflicht befreit.

7.4 Versicherungsschutz

Der Fotograf verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung bei Helvetia Versicherungen sowie eine Vollkasko-Equipmentversicherung.

VIII. DATENSCHUTZ-INTEGRATION

8.1 Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der separaten Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

8.2 Bildrechte und Einwilligungen

8.2.1 Der Auftraggeber ist für die Einholung aller erforderlichen Einwilligungen zur Abbildung von Personen (§ 78 UrhG) verantwortlich.

8.2.2 Der Fotograf erstellt auf Wunsch entsprechende Einwilligungsformulare.

IX. GERICHTSSTAND UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Anwendbares Recht

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.

9.2 Gerichtsstand

9.2.1 Für Rechtsstreitigkeiten mit Verbrauchern ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

9.2.2 Für Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Wien (Österreich) vereinbart.

9.3 Sprache

Vertragssprache ist Deutsch. Bei anderssprachigen Kunden werden auf Wunsch Übersetzungen der wichtigsten Vertragsbestimmungen zur Verfügung gestellt.

Stand: September 2025
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